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Google Street View demnächst auch in Karlsruhe

Unterstützung bei Widerspruch gegen Google Street View

Ist es die Sammelwut der "Datenkrake" Google, der man Einhalt gebieten muss? Ist es ein unakzeptables Eindringen in unser aller Privatsphäre? Oder ist Google StreetView die moderne Landkarte des 21. Jahrhunderts, die es ermöglicht, am heimischen Computer die Straßen der Welt zu durchlaufen?

Heftige Debatten

Seit Google mit diesem Dienst begonnen hat, sind - vor allem in Deutschland - hitzige Debatten entbrannt. Natürlich darf jeder durch die Straßen laufen und fotografieren und diese Bilder auch veröffentlichen. Aber überall werden systematisch auch persönliche Daten elektronisch erfasst und gesammelt - von Bankdaten über Verbindungsdaten bei Handys oder im Internet, Suchgewohnheiten bei Google & Co., das Kaufverhalten in Onlineshops oder per Kunden- oder Payback-Karte, dazu die von vielen Menschen veröffentlichten, teils sehr persönlichen Daten in den "sozialen Netzwerken" wie Facebook oder "wer-kennt-wen". Und wenn diese Daten eines Tages alle zusammengefasst werden könnten, würde ein sehr umfangreiches Persönlichkeitsprofil von jedem einzelnen möglich. Ein Alptraum, der im Mai auch ein Thema bei den Karlsruher Verfassungsgesprächen war.

Beispiel Street View Bild mit "verpixeltem" Gebäude
Google Street View

Auf der Google-Street View-Website heißt es: "In Deutschland werden bereits seit 2008 für Street View Foto-Aufnahmen gemacht, so dass Fahrzeuge schon in allen Landkreisen und kreisfreien Städten unterwegs waren. Grundsätzlich ist es unser Ziel, von allen öffentlichen Straßen Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. 2010 wurden im Wesentlichen nur noch Lücken gefüllt..." Und so sind viele Ansichten von Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal bereits online gestellt und über den Dienst Google Maps einsehbar.

In den Jahren 2008 bis 2010 wurden auch Karlsruhe und Umgebung erfasst, diese Daten sind aber bisher noch nicht veröffentlicht worden.

Näheres zu Sinn und Verwendung des Dienstes erläutert Google aus eigener Sicht auf seiner Street View-Seite.

Neben der lt. Google automatisch erfolgenden Unkenntlichmachung von Personen und Autokennzeichen auf den Fotos hat jeder Bürger auch die Möglichkeit, der Darstellung seines Hauses zu widersprechen, ob ihm nun dieses Haus gehört oder er lediglich als Mieter darin wohnt. Diese werden dann "verpixelt", also unkenntlich gemacht, wie es auch auf unserem Foto zu sehen ist. Mehr als 244.000 Haushalte allein in den 20 größten Städten hatten dies angeblich beantragt, lt. Google lediglich 3 % der betroffenen Haushalte.

Die vor ein paar Monaten bekannt gewordene Erfassung von örtlichen WLAN-Netzen, die laut Google inzwischen eingestellt wurde, hat sicher nicht dazu beigetragen, das Vertrauen in eine datenschutzrechtlich akzeptable Verwendung der erfassten Bilder und Daten zu stärken.

Unterstützung bei Widerspruch gegen Google Street View

Wer sich gegen die von Google beabsichtigte Veröffentlichung von Bildern seines Hauses im Internet wenden will, kann bei Google Street View Widerspruch einlegen. Das Bundesverbraucherministerium hat dazu ein Musterschreiben entwickelt, das in Karlsruhe zusammen mit einem Informationsblatt bei allen Bürgerbüros und den Ortsverwaltungen erhältlich ist.

Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden. So können etwa die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten gute Anhaltspunkte sein, um das Haus auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifizieren zu können.

Viele Bürgerinnen und Bürger sind irritiert darüber, dass Google auf Widersprüche per E-Mail mit einer automatischen Antwort-Mail reagiert, in der angekündigt wird, nochmals auf den Absender zuzugehen, damit das betroffene Objekt genauer identifiziert wird. Google hat ein elektronisches Werkzeug entwickelt, mit dem die Betroffenen das von ihnen bewohnte Haus vor der Veröffentlichung des Dienstes identifizieren können. Dieses Werkzeug steht unter http://www.google.de/streetview im Internet zur Verfügung. Das Unternehmen schickt allen Personen, die per E-Mail Widerspruch eingelegt haben, eine Nachricht, in der auf das elektronische Werkzeug zur näheren Identifizierung hingewiesen wird.

Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen kann online unter http://www.google.de/streetview und per Post an Google Germany GmbH, Betreff Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, eingelegt werden.

Quelle: Stadt Karlsruhe, Presse- und Informationsamt, eigene Recherchen





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