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Karlsruher Verfassungsgespräch am 22.05.2011

Thema: Europa nach Lissabon - quo vadis?

Das Verfassungsgespräch der Stadt, der Juristischen Studiengesellschaft
Karlsruhe, des Karlsruher Forums für Kultur, Recht und Technik sowie der
Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission stehen in diesem Jahr unter dem Titel "Europa nach Lissabon - quo vadis?".

Beim Verfassungsgespräch 2011 unter Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, sprechen am Sonntag,
22. Mai, um 19 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts im
Schlossbezirk 3 Prof. Dr. Ferdinand Kichhof, der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, und Oberbürgermeister Heinz Fenrich.

Danach nehmen Dr. Joachim Nagel (Vorstandsmitglied Deutsche Bundesbank), Prof. Dr. Angelika Nußberger (Richterin Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte),
Günther H. Oettinger (Mitglied Europäische Kommission), Dr. Wolfgang
Schäuble (Bundesfinanzminister), Prof. Dr. Vassilios Skouris (Präsident des
Gerichtshofs der Europäischen Union) und Graham Watson (Mitglied des
EU-Parlaments für Großbritannien) am vom Intendanten des Bayrischen
Rundfunks Ulrich Wilhelm moderierten Podiumsgespräch teil.

Eintritt kostenlos. Kartenabholung gegen Vorlage des Personalausweises
Für am Verfassungsgespräch interessierte Bürgerinnen und Bürger gibt es ab
Dienstag, 17. Mai, an der Pforte des Karlsruher Rathauses in begrenzter
Anzahl kostenlose Einlasskarten. Ausgegeben werden dort höchstens jeweils
zwei Karten pro Person.

Die Interessenten können diese nur persönlich gegen Vorlage des Personalausweises und Angabe von Namen, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort abholen. Auch für die zweite Person müssen sie diese Angaben machen und deren Ausweis oder eine Kopie davon vorlegen.

(Öffnungszeiten: montags bis freitags 8 bis 17.30 Uhr). Eine telefonische
Vorreservierung ist nicht möglich.


Die Stadt übermittelt die Daten der Personen, die Einlasskarten erhalten,
aus Sicherheitsgründen an die Bundespolizei. Dort werden sie mit dem Inhalt
des Informationssystems der Polizei abgeglichen und wenige Tage nach der
Veranstaltung gelöscht. Eine Speicherung der Daten gibt es nicht.





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